Erfahre hier Schritt-für-Schritt, welche Voraussetzungen gelten, worauf du achten musst und wie dein Start sicher gelingt.
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Verfasst von Jan Kohler. Lesezeit 8 Minuten
Der Pflegebereich bietet vielseitige Möglichkeiten zur Selbstständigkeit. Immer mehr Fachkräfte entscheiden sich dafür, als freiberufliche Pflegekraft zu arbeiten – für mehr Flexibilität, Selbstbestimmung und Verdienstmöglichkeiten. Doch was bedeutet es genau, in der Pflege freiberuflich tätig zu sein, und welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
In diesem Leitfaden erfährst du Schritt für Schritt, wie du dich als selbstständige Pflegekraft etablierst und welche rechtlichen, steuerlichen und praktischen Dinge du beachten solltest.
Unsere Partner:
Als freiberufliche Pflegekraft arbeitest du eigenverantwortlich, ohne festes Anstellungsverhältnis bei einer Einrichtung oder in Privathaushalten. Du schließt direkte Verträge mit Pflegebedürftigen, Angehörigen oder Institutionen ab und rechnest auf Honorarbasis ab.
Wichtig: Nicht jede Pflegeleistung gilt automatisch als freiberuflich und ist somit gewerbesteuerbefreit! Nur bestimmte Tätigkeiten sind vom Gesetz her als freiberuflich anerkannt – meist im Bereich der Behandlungspflege.
Um als freiberufliche Pflegekraft anerkannt zu werden, benötigst du in der Regel:
Die Tätigkeit als Pflegekraft ist nicht automatisch freiberuflich und auch nicht immer umsatzsteuerbefreit. Wenn du Grundpflege oder hauswirtschaftliche Leistungen anbietest, musst du dennoch ein Gewerbe anmelden.
Faustregel:
Behandlungspflege = freiberuflich
Grundpflege & Alltagshilfe = gewerblich
Für die Anmeldung benötigst Du in der Regel ein gültiges Ausweisdokument sowie eine Erlaubnisurkunde zur Ausübung deines Berufs. Das Gesundheitsamt überwacht insbesondere die Einhaltung von Hygienestandards und Maßnahmen des Infektionsschutzes.
Werde dir im Klaren, ob du Einzelverträge nach §77 mit den Kassen schließen willst und welche Leistungen du grundsätzlich anbieten möchtest. Willst du rein medizinisch und pflegerisch arbeiten oder auch Entlastungsleistungen anbieten? Diese Entscheidung beeinflusst deine Einstufung (freiberuflich oder gewerblich). Danach erfolgt die Anmeldung beim örtlichen Gesundheitsamt.
Du musst deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen. Dazu musst Du das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen. Das Finanzamt prüft anschließend, ob deine Leistungen unter die Freiberuflichkeit fallen.
Du bist gesetzlich verpflichtet, dein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Für Dich ist in der Regel die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. Melde dich binnen einer Woche nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit dort an.
Wichtig für rechtliche Sicherheit – insbesondere bei Behandlungsfehlern.
Erstelle eine Website mit deinem Leistungsangebot, nutze Pflegeportale, betreibe lokale Netzwerkarbeit und Präsenz in Social Media.
Erfasse deine Leistungen korrekt, nutze digitale Tools für Rechnungen, sichere dir einen Steuerberater mit Pflege-Expertise.
Der Verdienst variiert stark – abhängig von Region, Spezialisierung und Auslastung. Typische Honorarsätze liegen zwischen:
40 € – 60 € pro Stunde
Ein monatlicher Nettoumsatz von 3.000 € bis 8.000 € ist realistisch – mit entsprechender Organisation sogar mehr.
Die Arbeit als freiberufliche Pflegekraft bietet dir viel Freiheit, gute Verdienstmöglichkeiten und persönliche Erfüllung durch freie Zeiteinteilung. Wer über den Tellerrand hinausblickt und sein Dienstleistungsportfolio clever erweitert, wird feststellen welches Potenzial die Tätigkeit als Einzelpflegekraft mit sich bringt. Durch professionelles Auftreten kannst Du dir schnell einen festen Kundenstamm aufbauen – ganz ohne klassische Agenturen oder Pflegeheime.
UNSER TIPP: Wer sorgfältig vorbereitet startet, hat sehr gute Chancen auf langfristigen Erfolg. Lasse Dich vorab beraten -Wir unterstützen Dich ganzheitlich und persönlich in deiner Existenzgründung!
DEINE VORTEILE:
Wir prüfen für Dich deinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss sowie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS), welches ein kostenloses Gründercoaching beinhaltet!
Du willst dich als freiberufliche Pflegekraft selbstständig machen und suchst Unterstützung bei Planung, Strategie und Marketing?
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Nein - dieser Mythos hält sich eisern, aber das ist ein Irrglaube. Du kannst deine Leistungen auch jederzeit auf Privatzahlerbasis abrechnen.
Ja - nur examinierte Pflegefachkräfte o.ä. Berufe dürfen medizinische und pflegerische Leistungen erbringen.
Jain - die Antwort hängt von vielen Faktoren ab. Welche Leistungen erbringst du konkret, besitzt du Einzelpflegeverträge und welche Rechtsform hast du gewählt.
Ja - viele Pflegekräfte beginnen zunächst nebenberuflich. Achte aber auf die Thematik runud um das Thema Scheinselbständigkeit
Man unterscheidet grob zwischen staatlichen Förderungen wie die KfW und Landesförderbanken. Daneben gibt es Förderungen die nicht zurückgezahlt werden müssen, wo vordergründing der Gründungszuschuss und der AVGS zu nennen sind.
Kontaktadresse:
JK Unternehmens- & Gründungsberatung
In den Fritzenstücker 2
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon: 06431 - 479 27 25
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