Betreuungsdienst gründen: So startest Du erfolgreich in die Selbstständigkeit!

Hier erfährst Du Schritt-für-Schritt, wie Du dich als Alltagsbegleiter oder Betreuungskraft selbstständig machst.

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Selbstständig machen mit einem eigenen Betreuungsdienst

So geht's:

Verfasst von Jan Kohler. Lesezeit 6 Minuten

Die Nachfrage nach individueller Betreuung steigt – und damit auch die Chancen, sich als Betreuungskraft selbstständig zu machen. Ob Du als Alltagsbegleiter Senioren im Alltag unterstützen oder einen eigenen Betreuungsdienst aufbauen möchtest: Mit der richtigen Vorbereitung legst Du den Grundstein für ein stabiles Geschäftsmodell. 

In diesem Leitfaden erfährst Du, wie die Gründung Schritt für Schritt funktioniert.

Unsere Partner:

Voraussetzungen zur Gründung eines Betreuungsdienstes

Um einen Betreuungsdienst zu gründen, benötigst Du keine pflegerische Ausbildung

Entscheidend sind:

  • Persönliche Eignung (Empathie, Zuverlässigkeit, Geduld)
  • Nachweis einer Schulung oder Qualifizierung (z. B. nach §45a SGB XI oder eine Basisqualifizierung)
  • (Erweitertes) polizeiliches Führungszeugnis
  • Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt
  • Ggf. Kooperationsvereinbarung wenn man selbst keine Fachkraft ist
  • Optional: Anerkennung durch Pflegekassen bzw. Landesbehörde (für Abrechnung)

Dein Weg in die Selbständigkeit als Betreuungskraft

Schritt 1 - Dienstleistung konkret definieren

Überlege Dir zu Beginn, ob Du alleine selbstständig als Alltagsbegleiter tätig sein möchtest oder einen Betreuungsdienst mit mehreren sog. leistungserbringenden Personen aufbauen willst. Eine klare Positionierung hilft bei der Kundengewinnung und bei der späteren Antragstellung bei den Pflegekassen.

Schritt 2 - Rechtsform wählen

Für die Selbstständigkeit als Betreuungskraft kommen Rechtsformen wie Einzelunternehmen, GbR oder UG infrage. Die Wahl hängt vom Haftungsrisiko, der Teamgröße und steuerlichen Überlegungen ab.

Schritt 3 - Gewerbe anmelden

Die Tätigkeit als Betreuungskraft fällt in der Regel unter „soziale Dienstleistungen“ und muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Bei einem größeren Betreuungsdienst kann auch eine Handelsregistereintragung notwendig sein.

Schritt 4 - Institutionskennzeichen

Um mit Pflegekassen abrechnen zu dürfen, benötigst Du ein Institutionskennzeichen (kurz IK). Beantragt wird dieses bundeseinheitlich bei der ARGE-IK.

Schritt 5 - Anerkennung nach Landesrecht

Die Anerkennung deiner Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI, erfolgt bei der zuständigen Landesbehörde. Vergesse dabei nicht, dass die Anerkennungsverfahren und Vergütungsgrenzen von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können.

Schritt 6 - Starten & Kunden gewinnen

Nutze lokale Netzwerke, klassische Werbematerialien wie Flyer oder Visitenkarten, Online-Plattformen, Social Media sowie einen professionellen Internetauftritt mit SEO-optimierter Website, um Vertrauen aufzubauen. Empfehlenswert sind auch Kooperationen mit Hausärzten, Pflegediensten und Seniorenzentren.

Abrechnung mit Pflegekassen nach §45a SGB XI

Wer als selbstständige Betreuungskraft arbeitet oder einen Betreuungsdienst gründen möchte, profitiert von der Zusammenarbeit mit Pflegekassen. Eine offizielle Anerkennung nach §45a SGB XI erlaubt es Dir, deine Leistungen direkt über die Pflegekasse abzurechnen – was Planbarkeit und Vertrauen erhöht.

Was regelt §45a SGB XI genau?

45a SGB XI ermöglicht die Finanzierung sogenannter niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch Pflegekassen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Begleitung bei Einkäufen und Arztbesuchen
  • Aktivierende Gespräche und Spaziergänge
  • Hilfe bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt
  • Präsenz und Beaufsichtigung
  • Hilfe bei der Strukturierung des Alltags

Die Abrechnung ist jedoch nur möglich, wenn Du offiziell von der zuständigen Landesbehörde anerkannt bist. Dafür benötigst du ein Konzept, die entsprechende Qualifikation und ggf. einen Kooperationsvertrag mit einer Fachkraft.

TIPP: Lasse Dich vorab beraten - Wir unterstützen Dich bei der Anerkennung über die Landesbehörde und dem Einstieg 

DEINE VORTEILE:

  • Über 10 Jahre Praxis-Erfahrung in der ambulanten Seniorenhilfe
  • AVGS-geförderte Gründungsberatung – 100 % kostenfrei für dich
  • Gründer & Geschäftsführer eines eigenen Betreuungsdienstes in Hessen
  • Bereitstellung eines Konzeptes sowie Kooperationsvertrages für dein Zulassungsverfahren
  • Werde Teil der Pflegejurist-Mastermind und lerne von erfolgreichen Gründer:innen
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung zur sicheren Existenzgründung

Mehrfacher Existenzgründer und der Experte für ambulante Versorgungsstrukturen

Ich bin absolut begeistert von der Beratung, die ich bei Jan erhalten habe! Schon vom ersten Gespräch an habe ich mich bestens aufgehoben gefühlt. Jan ist nicht nur unglaublich kompetent, sondern hat sich auch die Zeit genommen, meine individuellen Ideen und Ziele zu verstehen. Besonders beeindruckt hat mich die klare Struktur, mit der er mich durch den gesamten Gründungsprozess geführt hat – von der Konzept-Erstellung bis hin zur Kostenkalkulation und rechtlichen Grundlagen. Jede Frage wurde geduldig und verständlich beantwortet, und ich hatte nie das Gefühl, dass etwas übersehen wurde. Dank der Unterstützung habe ich jetzt nicht nur eine klare Vision für mein Unternehmen, sondern auch das notwendige Selbstbewusstsein, um erfolgreich zu starten. Ich kann die Beratung jedem empfehlen, der sich mit dem Gedanken trägt, ein eigenes Unternehmen im Bereich Pflege und Betreuung zu gründen. Vielen Dank für diese großartige Unterstützung!

Verdienstmöglichkeiten und Förderungen

Ein eigener Betreuungsdienst kann nicht nur gesellschaftlich wertvoll, sondern auch finanziell attraktiv sein. Mit einer klugen Positionierung und erprobten Strategien erzielst du planbare Einnahmen:

  • Stundensatz: 28 - 54 € im Durchschnitt
  • Abrechnung mit Pflegekassen = planbare Einnahmen
  • Förderprogramme wie der Gründungszuschuss oder KFW-Mikrokredit können helfen, den Start zu erleichtern
  • Mit den richtigen Zusatz-Leistungen sein Portfolio klug erweitern

Wir berechnen dir kostenlos deine Fördersumme und klären Dich über weitere Förderprogramme auf.

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Jan war mir bei der Gründung meines Kleingewerbes eine große Hilfe, zunächst beim Anerkennungsverfahren (Kooperationsvertrag mit meiner Fachkraft, Konzepterstellung) und nun immer wieder bei der Beantwortung meiner vielen Fragen, wenn mir etwas "unter den Nägeln brennt". Sehr authentisch und realitätsnah konnte er sein großes Wissen weitergeben. In meinem kleinen Unternehmen sind nun (nach 2 Monaten) fast alle Kapazitäten erschöpft. Ich bin gespannt, wo mich die Reise noch hinführen wird......auf jeden Fall kann ich Jan mit gutem Gewissen weiterempfehlen

Häufig gestellte Fragen zur Selbständigkeit in der Betreuung (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleiter und Betreuungskraft?

Die Begriffe werden häufig synonym verwendet. Betreuungskraft ist oft offizieller, z. B. im Zusammenhang mit §45a SGB XI. Alltagsbegleiter betont stärker die emotionale und praktische Unterstützung im Alltag. Beide Tätigkeiten können selbstständig ausgeübt werden.

Brauche ich eine Ausbildung als Pflegekraft?

Nein. Für viele Betreuungsleistungen genügt eine anerkannte Schulung nach §45a SGB XI. Eine klassische Pflegeausbildung ist nicht notwendig.

Muss ich mich bei der Pflegekasse registrieren, um legal arbeiten zu dürfen?

Nein, du darfst auch privat abrechnen. Allerdings sind Pflegekassen-Anerkennung sowie Abrechnung langfristig sinnvoll, um stabilere Einnahmen zu erzielen und mehr Kunden zu erreichen.

Kontaktadresse:

JK Unternehmens- & Gründungsberatung

In den Fritzenstücker 2

65549 Limburg a. d. Lahn

Telefon: 06431 - 479 27 25

[email protected]

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