Hier erfährst Du Schritt-für-Schritt, wie Du dich als Alltagsbegleiter oder Betreuungskraft selbstständig machst.
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Selbstständig machen mit einem eigenen Betreuungsdienst
So geht's:
Verfasst von Jan Kohler. Lesezeit 6 Minuten
Die Nachfrage nach individueller Betreuung steigt – und damit auch die Chancen, sich als Betreuungskraft selbstständig zu machen. Ob Du als Alltagsbegleiter Senioren im Alltag unterstützen oder einen eigenen Betreuungsdienst aufbauen möchtest: Mit der richtigen Vorbereitung legst Du den Grundstein für ein stabiles Geschäftsmodell.
In diesem Leitfaden erfährst Du, wie die Gründung Schritt für Schritt funktioniert.
Unsere Partner:
Um einen Betreuungsdienst zu gründen, benötigst Du keine pflegerische Ausbildung.
Entscheidend sind:
Überlege Dir zu Beginn, ob Du alleine selbstständig als Alltagsbegleiter tätig sein möchtest oder einen Betreuungsdienst mit mehreren sog. leistungserbringenden Personen aufbauen willst. Eine klare Positionierung hilft bei der Kundengewinnung und bei der späteren Antragstellung bei den Pflegekassen.
Für die Selbstständigkeit als Betreuungskraft kommen Rechtsformen wie Einzelunternehmen, GbR oder UG infrage. Die Wahl hängt vom Haftungsrisiko, der Teamgröße und steuerlichen Überlegungen ab.
Die Tätigkeit als Betreuungskraft fällt in der Regel unter „soziale Dienstleistungen“ und muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Bei einem größeren Betreuungsdienst kann auch eine Handelsregistereintragung notwendig sein.
Um mit Pflegekassen abrechnen zu dürfen, benötigst Du ein Institutionskennzeichen (kurz IK). Beantragt wird dieses bundeseinheitlich bei der ARGE-IK.
Die Anerkennung deiner Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI, erfolgt bei der zuständigen Landesbehörde. Vergesse dabei nicht, dass die Anerkennungsverfahren und Vergütungsgrenzen von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können.
Nutze lokale Netzwerke, klassische Werbematerialien wie Flyer oder Visitenkarten, Online-Plattformen, Social Media sowie einen professionellen Internetauftritt mit SEO-optimierter Website, um Vertrauen aufzubauen. Empfehlenswert sind auch Kooperationen mit Hausärzten, Pflegediensten und Seniorenzentren.
Wer als selbstständige Betreuungskraft arbeitet oder einen Betreuungsdienst gründen möchte, profitiert von der Zusammenarbeit mit Pflegekassen. Eine offizielle Anerkennung nach §45a SGB XI erlaubt es Dir, deine Leistungen direkt über die Pflegekasse abzurechnen – was Planbarkeit und Vertrauen erhöht.
45a SGB XI ermöglicht die Finanzierung sogenannter niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch Pflegekassen.
Dazu gehören unter anderem:
Die Abrechnung ist jedoch nur möglich, wenn Du offiziell von der zuständigen Landesbehörde anerkannt bist. Dafür benötigst du ein Konzept, die entsprechende Qualifikation und ggf. einen Kooperationsvertrag mit einer Fachkraft.
TIPP: Lasse Dich vorab beraten - Wir unterstützen Dich bei der Anerkennung über die Landesbehörde und dem Einstieg
DEINE VORTEILE:
Ein eigener Betreuungsdienst kann nicht nur gesellschaftlich wertvoll, sondern auch finanziell attraktiv sein. Mit einer klugen Positionierung und erprobten Strategien erzielst du planbare Einnahmen:
Wir berechnen dir kostenlos deine Fördersumme und klären Dich über weitere Förderprogramme auf.
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Die Begriffe werden häufig synonym verwendet. Betreuungskraft ist oft offizieller, z. B. im Zusammenhang mit §45a SGB XI. Alltagsbegleiter betont stärker die emotionale und praktische Unterstützung im Alltag. Beide Tätigkeiten können selbstständig ausgeübt werden.
Nein. Für viele Betreuungsleistungen genügt eine anerkannte Schulung nach §45a SGB XI. Eine klassische Pflegeausbildung ist nicht notwendig.
Nein, du darfst auch privat abrechnen. Allerdings sind Pflegekassen-Anerkennung sowie Abrechnung langfristig sinnvoll, um stabilere Einnahmen zu erzielen und mehr Kunden zu erreichen.
Kontaktadresse:
JK Unternehmens- & Gründungsberatung
In den Fritzenstücker 2
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon: 06431 - 479 27 25
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